Zur Berechnung Ihres Jahreswasserbezuges benötigen wir den aktuellen Zählerstand Ihres Wasserzählers per 31.12.
Bitte beachten Sie, dass die Meldeportale für die Jahresabrechnung 2017 von 27. Dezember 2017 bis 14. Januar 2018 für Sie geöffnet sind!
Es gibt mehrere Möglichkeiten den Zählerstand an uns zu übermitteln:
Die einfachsten sind per WATERLOO 365 App sowie per Online-Formlar auf unserer Homepage. Diese Möglichkeiten bestehen jedoch ausschließlich innerhalb des oben genannten Ablesezeitraumes!
Für den Bezug von Trinkwasser aus den Anlagen des Wasserwerkes der Stadt Villach ist von jedem/jeder Wasserbezieherin bzw. Wasserbezieher im Versorgungsbereich Villach eine Bereitstellungsgebühr je nach Zählergröße, sowie eine Wasserbezugsgebühr pro Kubikmeter geliefertes Trinkwasser zu entrichten.
Zur Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühr
Termine & Fristen
Um den Ablesevorgang für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, den Zählerstand mit
Stichtag 31. Dezember 2017 selbst abzulesen und an uns zu übermitteln.
Sollte bis Sonntag, den 14. Januar 2018 keine Meldung von Ihnen erfolgen, muss eine Schätzung aufgrund Ihres durchschnittlichen Wasserbezuges der letzten drei Jahre vorgenommen werden.
Anmerkung
Die Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühr wird von der Abteilung Abgaben vorgeschrieben. Für die Abrechnungsperiode ist die Wasserbezugsgebühr am 15.5., 15.8. und 15.11 des laufenden Jahres sowie am 15.2. des Folgejahres zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig.