Befahren der Fußgängerzone - privater Abstellplatz
Beschreibung
Antrag auf Ausstellung einer straßenrechtsbehördlichen Ausnahmebewilligung zum Befahren der Fußgängerzone zum Erreichen des privaten Abstellplatzes.
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass für das Befahren der Fußgängerzone zum Zwecke der Erreichung eines privaten Abstellplatzes die Erteilung einer Ausnahme in Einzelfällen erforderlich ist. Die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone zum Zwecke der Erreichung eines privaten Abstellplatzes wird max. auf die Dauer von 2 Jahren erteilt.
Benötigte Unterlagen/ Dokumente
Nachweis des Vorhandenseins eines privaten Abstellplatzes.
Antragstellung
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Befahren der Fußgängerzone - Ladetätigkeiten
Beschreibung
Antrag auf Ausstellung einer straßenrechtsbehördlichen Ausnahmebewilligung zum Befahren der Fußgängerzone für Ladetätigkeiten.
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass für das Befahren der Fußgängerzone zur Durchführung von Ladetätigkeiten die Erteilung einer Ausnahme in Einzelfällen erforderlich ist.
Voraussetzungen
Für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Befahren der Fußgängerzone für Ladetätigkeiten muss der Nachweis eines erheblichen persönlichen oder wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers vorliegen.
Antragstellung
Zum Online-Formular