Die Zurücklegungsanzeige ist bei der für den Standort zuständigen Gewerbebehörde einzubringen. Eine rückwirkende Löschung des Gewerbes ist nicht möglich.
Art der Antragstellung
Legende
Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können
Online-Formulare im geschützten
Bereich
Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können