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Stand per 01.01.2007
- In der Stadthalle Villach herrscht absolutes Rauchverbot.
- Der Getränkeausschank in Gläsern, Flaschen oder Geschirr ist untersagt.
- Die Mitnahme nachstehender Dinge in die Hallen ist verboten:
- Waffen oder Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können - Pyrotechnische Gegenstände (z.B. Knallkörper, Feuerwerkskörper, bengalische Feuer usw.) - Gegenstände, die leicht entzündbar sind - Gegenstände, die leicht bestiegen werden können (z.B. Leitern usw.) - Fahnenstangen, die länger als ein Meter und dicker als 1,5 cm sind - Feste Gebinde (z.B. Flaschen, Dosen usw.) - Tiere aller Arten
- Das Hantieren mit Feuer und offenem Licht u. ä. (ausgenommen das Anzünden und Hochhalten von Feuerzeugen) durch Besucher von Veranstaltungen ist verboten.
- Die Besucherkontrolle erfolgt beim Einlass und während der Veranstaltung und wird durch den Sicherheits- und Ordnerdienst sowie der Exekutive durchgeführt. Bei Nichtbeachtung wird den betreffenden Personen der Zutritt verwehrt bzw. werden sie aus der Halle verwiesen!
- Offensichtlich alkoholisierte Personen wird der Zutritt verweigert.
- Das Werfen von Gegenständen auf das Eis und in die Zuschauerränge ist verboten.
- Das Betreten des Kabinentraktes ist den Besuchern nicht erlaubt.
- Beim Verlassen der Halle nach Spielende bzw. bei Gefahrenmomenten sind die nächstgelegenen Notausgänge zu benützen.
- Den Weisungen des Sicherheits- und Ordnerdienstes sowie der Exekutive ist unbedingt Folge zu leisten!
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