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Veranstaltungsräume im ehemaligen Parkhotel
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Hallenordnung
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Stand per 01.01.2007

- In der Stadthalle Villach herrscht absolutes Rauchverbot.

- Der Getränkeausschank in Gläsern, Flaschen oder Geschirr ist untersagt.

- Die Mitnahme nachstehender Dinge in die Hallen ist verboten:

    - Waffen oder Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können
    - Pyrotechnische Gegenstände (z.B. Knallkörper, Feuerwerkskörper,
       bengalische Feuer usw.)
    - Gegenstände, die leicht entzündbar sind
    - Gegenstände, die leicht bestiegen werden können (z.B. Leitern usw.)
    - Fahnenstangen, die länger als ein Meter und dicker als 1,5 cm sind
    - Feste Gebinde (z.B. Flaschen, Dosen usw.)
    - Tiere aller Arten

- Das Hantieren mit Feuer und offenem Licht u. ä. (ausgenommen das
  Anzünden und Hochhalten von Feuerzeugen) durch Besucher von
  Veranstaltungen ist verboten.

- Die Besucherkontrolle erfolgt beim Einlass und während der
  Veranstaltung und wird durch den Sicherheits- und Ordnerdienst sowie der
  Exekutive durchgeführt.
  Bei Nichtbeachtung wird den betreffenden Personen der Zutritt verwehrt
  bzw. werden sie aus der Halle verwiesen!

- Offensichtlich alkoholisierte Personen wird der Zutritt verweigert.

- Das Werfen von Gegenständen auf das Eis und in die Zuschauerränge ist
   verboten.

- Das Betreten des Kabinentraktes ist den Besuchern nicht erlaubt.

- Beim Verlassen der Halle nach Spielende bzw. bei Gefahrenmomenten sind
  die nächstgelegenen Notausgänge zu benützen.

- Den Weisungen des Sicherheits- und Ordnerdienstes sowie der
  Exekutive ist unbedingt Folge zu leisten!

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Stadthalle Villach, A-9500 Villach , Tiroler Straße 47
T +43(0)4242 / 56 965-3600, F +43(0)4242 / 56 965-3699
E stadthalle@villach.at , www.stadthalle.villach.at
Werben auf www.villach.at
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