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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadt Villach
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I. Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemeines: Die Stadt Villach bietet als Service einzelne Dienstleistungen auch im Internet an. Das sogenannte E-Government ermöglicht auf der Homepage http://www.villach.at/ neben Information und Kommunikation zur Erledigung einzelner Behördenwege über Internet auch Transaktionen, die elektronisch im gesicherten Datenbereich eVillach laufen.

Um einen Behördenweg als "@mtsweg online" direkt über das Internet abwickeln zu können, ist eine eindeutige Identifizierung der Person notwendig. Daher muss jede (natürliche oder juristische) Person vor der Nutzung von eVillach einen eigenen Zugang bei der Stadt Villach beantragt und erhalten haben.

2. Voraussetzung für einen Zugang: Ein Zugang kann nach erfolgtem Antrag für jede natürliche Person für sich und/oder in Vertretung für andere natürliche und/oder juristische Personen eingerichtet werden, die ein berechtigtes Interesse an hoheitlichen wie privatwirtschaftlichen Leistungen der Stadt Villach hat.

Wird jemand als Vertreter/in für andere tätig, ist beim Antrag eine rechtsgültig unterfertigte Vertretungsbefugnis vorzulegen, sofern die Vertretungsbefugnis nicht ohnehin nachgewiesen ist (etwa durch den Eintrag ins Firmenbuch). Diese Vertretungsbefugnis kann auch auf einzelne Dienste oder zeitlich beschränkt sein. Bei zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Personen ersetzt die Berufung auf die erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis.

Informationen zu den technischen Voraussetzungen zur Nutzung von eVillach sind im Internet auf der Homepage https://www.e.villach.at/egov/2324_2612.htm angeführt.

3. Legitimation: Mit der Einrichtung des Zugangs erhält der / die Nutzer/in von der Stadt Villach einen Benutzernamen und ein Passwort. Beide werden entweder dem / der Antragsteller/in bei Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises persönlich ausgehändigt oder - wenn gewünscht - auf dem Postweg zugesandt.

4. Sorgfalt: Der / Die Zugangsinhaber/in verpflichtet sich, sein / ihr Passwort sorgfältig zu verwahren und vor Zugriffen Dritter zu schützen sowie sein Passwort in regelmäßigen Abständen abzuändern. Die Stadt Villach verpflichtet sich, das E-Government-Service den jeweiligen Sicherheitsstandards (etwa sichere Datenübermittlung per Verschlüsselung) anzupassen.

5. Meldungspflicht: Bei Eintreten von Umständen, die auf eine Missbrauchsmöglichkeit durch unbefugte Dritte schließen lassen, ist die Stadt Villach unverzüglich zu verständigen.

Gleiches gilt, wenn die Vertretungsbefugnis vor Ablauf ihrer Gültigkeit entzogen wird oder wenn sich die Voraussetzungen zur Erlangung der Vertretungsbefugnis geändert haben.

Sämtliche Änderungen in den Antragsdaten sind der Stadt Villach über das StadtService Villach schriftlich per Post (Rathausplatz 1, A-9500 Villach), E-Mail (stadtservice@villach.at) oder Fax (+43/4242/205-1899) bekannt zu geben.

6. Sperren
: Die Stadt Villach kann von Amts wegen oder über Antrag des / der Zugangsinhabers / Zulassungsinhaberin den Zugang sperren, wenn Missbrauch erfolgt oder zu befürchten ist.

7. Kündigungsmöglichkeit: Jeder / Jede Zugangsinhaber/in hat jederzeit die Möglichkeit, seinen / ihren Zugang bei der Stadt Villach schriftlich zu kündigen. Damit wird der Zugang innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen gesperrt. Zuvor über diesen Zugang beantragte online @mtswege (Anbringen) werden weiterbearbeitet und erledigt - Informationen an den Nutzer sind dann aber über E-Mail nicht mehr möglich.

8. Entgelt: Das E-Government-Service selbst ist eine unentgeltliche Serviceleistung der Stadt Villach. Die über das E-Government-Service angebotenen Dienste können weiteren Bestimmungen unterliegen. Diese werden bei dem jeweiligen Dienst nur dann angeführt, wenn es sich um keine gesetzlichen Bestimmungen handelt.

9. Haftung: Die Stadt Villach prüft bei den einzelnen Transaktionen über die Legitimationserfordernisse hinaus die Identität des / der Zugangsinhabers / Zulassungsinhaberin nicht. Erleidet der / die Zugangsinhaber/in Nachteile (etwa aufgrund von allfälligem Missbrauch durch Dritte), so übernimmt die Stadt Villach dafür keinerlei Haftung. Wird vom / von der Zugangsinhaber/in oder einem / einer Dritten die Vertretungsberechtigung überschritten oder missbräuchlich verwendet, so haftet der / die Zugangsinhaber/in.

10. Datenschutz: http://www.villach.at/ und der / die Benutzer/in stellen sicher, dass sie bei der Nutzung des Services nicht gegen geltende Rechtsvorschriften (wie die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Warenverkehr, die Direktive der Europäischen Union vom 25.10.1998 (Europäisches Datenschutzgesetz), das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999 i. d. g. F., das Strafgesetzbuch (StGB), BGBl. Nr. 60/1974 i. d. g. F.), sowie allenfalls sonstige anwendbare Telemediagesetze (wie z. B. das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 i. d. g. F. oder das E-Commerce-Gesetz (ECG), BGBl. I Nr. 152/2001 i. d. g. F.) verstoßen.

11. "Amtsweg online" erledigen (Anbringen): Über den persönlichen Zugang kann der / die Nutzer/in seinen "Amtsweg online" erledigen, indem er seine Eingaben in den dafür angebotenen Verfahren per Internet anbringt. Derartige Anbringen sind für den / die Zugangsinhaber/in dann rechtsverbindlich eingebracht, wenn sie bei der Stadt Villach eingelangt sind.

Zur Sicherstellung der Information über das tatsächliche Einlangen seines Anbringens erhält der / die Nutzer/in von der Stadt Villach jeweils per E-Mail eine elektronische Bestätigung. Sollte ein / eine Nutzer/in nach einem erfolgten Anbringen keine Bestätigung erhalten haben (etwa aufgrund technischer Probleme), besteht keine Sicherheit über das tatsächliche Einlangen seines Anbringens. Der / Die Nutzer/in sollte in diesem Falle eine Kontaktaufnahme mit der Stadt Villach durchführen. Sollte der "Amtsweg online" nicht durchgeführt werden können, ist das Anbringen auf herkömmlichem Wege einzubringen.

Außerhalb der Amtsstunden eingebrachte Anbringen werden mit Beginn der nächsten Amtsstunde wirksam. Bestehen Zweifel darüber, ob das Anbringen vom / von der Inhaber/in des Zugangs stammt, kann die Stadt Villach eine Bestätigung des Anbringens anfordern. Es gelten die für Anbringen jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

12. Zustellungen: Der / Die Antragsteller/in auf einen Zugang stimmt ausdrücklich zu, dass die Zustellung von Mitteilungen, Aufforderungen, Erledigungen usw. elektronisch über seinen / ihren Zugang erfolgen können. Als Serviceleistung erhält der / die Zugangsinhaber/in jeweils ein E-Mail zur Information über Zustellungen im Zuge der Bearbeitung und Erledigung seines / ihres Anbringens. Diese Serviceleistung hat keinen Einfluss auf die Rechtswirkung der jeweiligen Zustellung.

13. Abänderung der Geschäftsbedingungen: Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zwei Monate nach deren Bekanntgabe an den / die Zugangsinhaber/in in Kraft. Ist der / die Zugangsinhaber/in mit den neuen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, so hat er / sie seinen / ihren Zugang vor Inkrafttreten der Geschäftsbedingungen zu kündigen. Kündigt er / sie nicht, so treten sie ihm / ihr gegenüber in Wirksamkeit.

14. Gerichtsstand: Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand im Falle von privatrechtlichen Streitigkeiten ist Villach. 

II. Besondere Bestimmungen

15. WEBMAIL:

  • Gegenstand und Umfang der Webmail-Serviceleistungen: Auf http://www.villach.at/ wird für den / die Benutzer/in eine persönliche E-Mail-Adresse eingerichtet. Für die Herstellung bzw. Vermittlung des Zugangs zum Internet und www. und die damit in Zusammenhang stehenden Kosten ist der / die Benutzer/in selbst verantwortlich; sie ist nicht Bestandteil der Leistung von http://www.villach.at/. Auch die Kosten des laufenden Betriebes sind von den Benutzer/inne/n selbst zu tragen. Das Service wird nur zum privaten, nicht zum kommerziellen Gebrauch zur Verfügung gestellt.

    Die Nutzung der E-Mail-Adresse durch Abrufen und Versenden von  Benutzer/innenseite selbst bereitzustellen sind, ohne dass http://www.villach.at/ Kosten verrechnet. Die Speicherkapazität eines Postfaches beträgt entweder maximal 25 Megabyte in Summe oder 10 Megabyte pro Einzelmail. Bei Überschreitung dieser Speicherkapazitäten werden keine neuen Nachrichten mehr im Postfach abgelegt, sondern mit einer entsprechenden Fehlermeldung an Absender/innen zurückgesendet.
    Eine gesonderte Information des Postfachinhabers/der Postfachinhaberin erfolgt nicht. Eine Überprüfung von Inhalten der empfangenen und gesendeten sowie auf dem Server gespeicherten eMails durch http://www.villach.at/ erfolgt nur auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. über gerichtliche Anordnung).

    Zusatzleistungen, die über die Einrichtung der persönlichen E-Mail-Adresse hinausgehen, sind nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung und können von http://www.villach.at/ jederzeit ohne gesonderte Information wieder eingestellt werden.
  • Pflichten des Benutzers/der Benutzerin der Webmail-Serviceleistung: Insbesondere verpflichten sich die Benutzer/innen:
    • die E-Mail-Adresse weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu benutzen;
    • die geltenden Jugendschutzvorschriften (insbesondere das Kärntner Jugendschutzgesetz (K-JSG), LGBl. Nr. 5/1998 i. d. g. F.) zu beachten und zu befolgen;
    • die Privatsphäre anderer zu respektieren und daher in keinem Fall belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte per E-Mail zu verschicken;
    • keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze führen können;
    • den sorgfaltslosen Empfang (z. B. unter Missachtung von Virenwarnungen) bzw. Versand von Mitteilungen (insbesondere Kettenbriefe), die eine Schädigung eigener oder fremder informationsverarbeitender Systeme oder eine Gefährdung der Datensicherheit bewirken könnten, zu unterlassen;
    • keine Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen des städtischen IT-Systems vorzunehmen;
    • keine Inhalte zu übermitteln, oder sonstig zu verwenden, die Bilder, Fotografien, Software oder anderes Material enthalten, durch deren Verwendung Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte) verletzt werden.

Der / Die Benutzer/in verpflichtet sich, im Falle des Missbrauchs http://www.villach.at/ von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu stellen, die gegen http://www.villach.at/ wegen der für den / die Benutzer/in erbrachten Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Die Benutzer/innen verpflichten sich, den Zugang gegen die Benutzung durch Dritte zu schützen, das Passwort gut zu verwahren und nicht weiterzugeben. Die Benutzer/innen haften verschuldensunabhängig für jede - also auch für die unbefugte - Nutzung des E-Mail-Postfaches. Sollte also ein/e Dritte/r in den Account eindringen und entweder illegale oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßende Handlungen durchführen, kann und wird nur der / die Nutzungsberechtigte des Zugangs für diese Handlungen verantwortlich gemacht werden. Die User sind verpflichtet, http://www.villach.at/ umgehend über jede unerlaubte Nutzung Ihres Kontos und jede andere Verletzung der Nutzungsbedingungen zu benachrichtigen.

Die Nutzung des E-Mail-Postfaches für den Versand von Massen-E-Mails (Spamming), E-Mail-Bombing und jede andere Form von Werbe- oder Marketingbotschaften ist nicht gestattet und verpflichtet jedenfalls zum Ersatz eines http://www.villach.at/ entstehenden bzw. entstandenen Schadens.
 
16. Veranstaltungskalender
  • Berechtigung zum Eintragen: Grundsätzlich dürfen alle Vereine, Institutionen und Behörden der Stadt Villach, alle relevanten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Gruppen und Einrichtungen, sowie kommerzielle Veranstalter/innen und Privatpersonen unter den nachfolgenden Bedingungen Termine in den Online-Veranstaltungskalender der Stadt Villach eintragen.
  • Bedingungen: Die Termine und Veranstaltungen sollten von öffentlichem Interesse für die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste von Villach sein. Die Termine und Veranstaltungen sollten für die Öffentlichkeit allgemein (frei oder gegen Entgelt) zugänglich sein.
Die Termine und Veranstaltungen sollten im Stadtgebiet von Villach oder im unmittelbaren Nahbereich von Villach stattfinden.
Rein private oder nicht öffentlich zugängliche Termine und Veranstaltungen sind als Einträge grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, sie besitzen einen wesentlichen und allgemein relevanten Informationswert für die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste von Villach.
  • Gewährleistung: Die Stadt Villach gewährleistet ausschließlich für jene Einträge die Richtigkeit der Angaben, die mit dem Logo der Stadt Villach gekennzeichnet sind. Für Einträge, die nicht mit dem Logo der Stadt Villach gekennzeichnet sind, übernimmt die Stadt Villach keinerlei Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit der jeweiligen Kalendereinträge. Hierfür sind ausschließlich die eintragenden Veranstalter/innen verantwortlich. Gleiches gilt auch für die Inhalte der einzelnen Einträge.
  • Nicht-Veröffentlichung von Einträgen: Ebenso behaltet sich die Stadt Villach das Recht vor, Einträge nicht zu veröffentlichen, soweit es daran kein öffentliches Interesse oder keinen öffentlichen Informationswert gibt, außerdem auch alle Einträge, die im Widerspruch zu diesen Nutzungsbedingungen stehen. Termine, die bereits abgelaufen sind oder bereits stattgefunden haben, werden automatisch aus dem Kalender entfernt.
  • Eintrag und Verwaltung von Terminen: Um Ihre Termine in unseren Veranstaltungskalender eintragen zu lassen wird Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung gestellt.
     
    Wenn die jeweilige Veranstaltung bis zum 15. des Vormonates eingetragen wurde, behält sich die Stadt Villach das Recht vor die Veranstaltung in diversen Printmedien (Plakate, Broschüren – Tourismus) zu veröffentlichen.
  • Allgemeine Bestimmungen zum Veranstaltungskalender:
Von der Nutzung und Einschaltung sind folgende Bereiche ausdrücklich ausgeschlossen:

  • erotische bzw. pornografische Produkte oder Angebote;
  • gegen die geltenden Jugendschutzvorschriften (insbesondere das Kärntner Jugendschutzgesetz (K-JSG), LGBl. Nr. 5/1998 i. d. g. F.) verstoßende Inhalte;
  • Einträge, die einen Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, einen Aufruf zu Gewalt, Rassismus und öffentlichem Aufruhr oder zu kriminellen Handlungen beinhalten.
Die Kosten der technischen Abwicklung sind von den Veranstalterinnen und Veranstaltern selbst zu tragen.
Insbesondere verpflichten sich Veranstalter/innen
  • die Privatsphäre anderer zu respektieren und daher in keinem Fall belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu verwenden;
  • keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze der Stadt Villach führen können;
  • keine Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen des städtischen IT-Systems vorzunehmen;
  • keine Inhalte zu übermitteln, oder sonstig zu verwenden, die Bilder, Fotografien, Software oder anderes Material enthalten, durch deren Verwendung Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte) verletzt werden.
Die Veranstalter/innen haben in ausschließlich eigener Verantwortung sämtliche ihr obliegenden sonstigen gesetzlichen (insbesondere steuer-, und veranstaltungsrechtlichen) Verpflichtungen zu erfüllen.
Beim Auftreten technischer Probleme, die im Bereich der Stadt Villach liegen, ist die Stadt Villach zu verständigen, damit die umgehende Behebung veranlasst werden kann.
Im Bereich der Stadt Villach gelegene technische Probleme führen zu keinen Ersatzansprüchen von Veranstalterinnen und Veranstaltern gegen die Stadt. Dies gilt insbesondere im Falle einer Beeinträchtigung oder Zerstörung technischer Systeme.
Sollte ein/e Veranstalter/in gegen einzelne Punkte dieser Vereinbarung verstoßen so behält sich die Stadt Villach das Recht des sofortigen Ausschlusses von der Nutzung vor.
Für die Herstellung bzw. Vermittlung des Zugangs zum Internet und www. und die damit in Zusammenhang stehenden Kosten ist der/die Veranstalter/in selbst verantwortlich; sie ist nicht Bestandteil der Leistung von http://www.villach.at/ . Auch die Kosten des laufenden Betriebes sind von den Veranstalterinnen und Veranstaltern selbst zu tragen.
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T +43(0)4242 / 205-1888, F +43(0)4242 / 205-1899
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