| Gemäß der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung werden sämtliche Objekte in Villach in regelmäßigen Abständen einer feuerpolizeilichen Überprüfung unterzogen.
Gemeinsam mit dem zuständigen Rauchfangkehrermeister, einem brandschutztechnischen Sachverständigen der Feuerwehr sowie der Bau- und Feuerpolizei werden erforderlichenfalls Maßnahmen gesetzt, um die Brandsicherheit der Objekte zu verbessern.
Im Zuge der Überprüfung wird unter anderem festgestellt, ob sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet, entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird, ob Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brandgefahr ausgeht, ob Feuerungsanlagen, einschließlich der Rauch- und Abgasfänge so genutzt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht, sonstige Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben, ob eine Brandbekämpfung möglich ist und die geeigneten Geräte dafür vorhanden sind.
Für Detailauskünfte stehen Ihnen neben der Bau- und Feuerpolizei selbstverständlich auch die Feuerwehr und die Villacher Rauchfangkehrermeister zur Verfügung.
| Bezirksfeuerwehrkommando |
Tel. +43(0)4242 / 205-5111 oder 5112 |
| Rauchfangkehrermeister Peter Bauer |
Tel. +43(0)664 / 34 24 039 |
| Rauchfangkehrermeister Robert Lenk |
Tel. +43(0)676 / 40 07 146 |
| Rauchfangkehrermeister Rudolf Meidl |
Tel. +43(0)04242 / 53 5 05 oder +43(0)664 / 98 42 784 |
| Rauchfangkehrermeister Werner Obmann |
Tel. +43(0)04242 / 22 0 58 |
| Rauchfangkehrermeister Franz Steiner |
Tel. +43(0) 0664 / 43 41 722 | |