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| Die Stadt Villach fördert den Einbau von Schallschutzfenstern. Dazu stellt der Förderungswerber ein formloses Ansuchen, mit Anschrift, Tel. Nr. und der Anschrift des Förderungsobjektes, sofern es nicht der Wohnsitz des Förderungswerbers ist.
Förderungsrichtlinien für die Fensterförderung (pdf-Dokument, 70 kb) |
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- Das Bauwerk oder die letzte Fenstersanierung muss mindestens 15 Jahre alt sein.
- Der Dauerschallpegel der Straße muss 60 dB tags oder 50 dB nachts übersteigen.
Dieser Nachweis wird von der Stadt Villach durch Schallpegelmessungen geführt. |
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| Benötigte Unterlagen/ Dokumente |
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Sind die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind folgende Unterlagen beizubringen:
- 2 Angebote
- 1 Lageplan, aus dem der Verwendungszweck der Räume ersichtlich ist
- Angabe über das Alter der derzeitigen Fenster
- formloses Ansuchen
(an die Geschäftsgruppe 2 - Bau, Rathausplatz 1, 9500 Villach, T 04242 / 205-4000, F 04242 / 205-4099, E bau@villach.at) |
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| Legende |
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Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
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Online-Formulare im geschützten
Bereich |
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Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können |
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Help-Gv-Formulare |
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PDF-Formulare |
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