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Im Rahmen der Kurzzeitpflege ist es für pflegende Angehörige möglich, den Pflegling für eine bestimmte Zeit in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen, wodurch der Pflegende zumindest in dieser Zeit eine Entlastung erfahren und ihm die Möglichkeit geboten werden soll, sich von der schweren Aufgabe der Pflege und Betreuung einer hilfebedürftigen Person zu erholen.
Die Kurzzeitpflege wird nur auf Antrag (vollständig ausgefülltes Formblatt "Antrag auf Förderung der Kurzzeitpflege") des pflegenden Angehörigen gewährt und ist spätestens drei Wochen vor dem beabsichtigten Beginn der Kurzzeitpflege beim Amt der Kärntner Landesregierung einzubringen.
Der Antrag (Formblatt) mit der Erläuterung der Richtlinien ist über das StadtService anzufordern bzw. dort abzuholen.
StadtService Villach Rathausplatz 1, A-9500 Villach Telefon: +43(0)4242 / 205-1888 E-Mail: stadtservice@villach.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag durchgehend von 8 bis 16 Uhr Freitag von 8 bis 13 Uhr |