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 Startseite > Menschen > Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
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Sterbefall / Hinterbliebene
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Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
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Zusätzlich zur Anzeige des Todes, die von der Krankenanstalt oder vom Arzt ausgestellt wird, werden folgende Dokumente des/der Verstorbenen benötigt:  

Familienstand des (der) Verstorbenen war ledig:   

  • Geburtsurkunde bzw. Geburts- und Taufschein 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatberechtigungsschein bzw. Heimatrollenauszug (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass oder Personalausweis)  
  • gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades oder einer Standesbezeichnung  

Familienstand des (der) Verstorbenen war verheiratet:

  • zusätzlich: Heiratsurkunde

Familienstand des (der) Verstorbenen war geschieden oder verwitwet:

  • zusätzlich: Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde des Ehegatten

Die Anzahl der auszustellenden Sterbeurkunden und Todesbestätigungen richtet sich nach Anzahl der Pensionen und Krankenkassen bzw. Privatversicherungen des (der) Verstorbenen, einer allfälligen Verlassenschaftsabhandlung und ähnliches.

Fremdsprachige Urkunden müssen mit einer von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher angefertigten Übersetzung versehen sein.

Alle beim Standesamt vorzulegenden Urkunden müssen im Original (bitte keine Kopien) eingereicht werden.

Nach Beurkundung des Sterbefalles verständigt das Standesamt mitunter die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes des/der Verstorbenen (bei Hauptwohnsitz in Villach wird die Abmeldung direkt vom Standesamt vorgenommen), den Hauptverband der Sozialversicherungsträger sowie das Verlassenschaftgericht des Hauptwohnsitzes.

Gebühren

Euro 9,30 pro Urkunde
(Todesbestätigungen für Pensionsstellen werden gebührenfrei ausgestellt)
 
Anzeige des Todes - Foto: Gerhard Maurer
 
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Bild Weitere Informationen zum Thema "Sterbefall/Hinterbliebene"
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Standesamt, A-9500 Villach, Standesamtsplatz 1
T +43(0)4242 / 205-3900, F +43(0)4242 / 205-3999
E standesamt@villach.at, www.villach.at
Werben auf www.villach.at
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