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Zusätzlich zur Anzeige des Todes, die von der Krankenanstalt oder vom Arzt ausgestellt wird, werden folgende Dokumente des/der Verstorbenen benötigt:
Familienstand des (der) Verstorbenen war ledig:
Familienstand des (der) Verstorbenen war verheiratet:
- zusätzlich: Heiratsurkunde
Familienstand des (der) Verstorbenen war geschieden oder verwitwet:
- zusätzlich: Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde des Ehegatten
Die Anzahl der auszustellenden Sterbeurkunden und Todesbestätigungen richtet sich nach Anzahl der Pensionen und Krankenkassen bzw. Privatversicherungen des (der) Verstorbenen, einer allfälligen Verlassenschaftsabhandlung und ähnliches.
Fremdsprachige Urkunden müssen mit einer von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher angefertigten Übersetzung versehen sein.
Alle beim Standesamt vorzulegenden Urkunden müssen im Original (bitte keine Kopien) eingereicht werden.
Nach Beurkundung des Sterbefalles verständigt das Standesamt mitunter die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes des/der Verstorbenen (bei Hauptwohnsitz in Villach wird die Abmeldung direkt vom Standesamt vorgenommen), den Hauptverband der Sozialversicherungsträger sowie das Verlassenschaftgericht des Hauptwohnsitzes.
Gebühren Euro 9,30 pro Urkunde (Todesbestätigungen für Pensionsstellen werden gebührenfrei ausgestellt)
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