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Sonntag, 7. Juni, Europawahl: Alle Briefwahl-Informationen
Sollten Sie sich am Wahltag nicht in Villach aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl trotzdem ausüben.
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Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte. Diese können Sie im Rathaus unserer Stadt persönlich (Rathaus, Eingang 2, Zimmer 5), schriftlich (im Postweg, per Telefax (04242 / 205-3998), per E-Mail (wahlen@villach.at) oder online auf der Homepage der Stadt Villach beantragen. Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum 3. Juni vor dem Wahltag beantragen, persönlich bis zum 5. Juni vor dem Wahltag, 12 Uhr. Als Auslandsösterreicherinnen und -österreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland anfordern.
AB 18. MAI VERSAND DER WAHLKARTE Der Versand der Wahlkarte beginnt voraussichtlich ab 18. Mai 2009. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte (ab 18. Mai 2009) abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein gummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen. |
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
- zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte beige Wahlkuvert entnehmen, dann
- den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
- den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, dieses verschließen und in die Wahlkarte zurücklegen und anschließend
- durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich
- die Wahlkarte zukleben und für eine rasche Übermittlung an die zuständige Bezirkswahlbehörde (Stadt Villach) Sorge tragen (zum Beispiel durch Postaufgabe oder persönliche Abgabe).
BIS SPÄTESTENS 15. JUNI! Die Wahlkarte muss spätestens am 15. Juni bis 14 Uhr dort einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können. Die eidesstattliche Erklärung muss vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich abgegeben worden sein. (Beachten Sie gegebenenfalls die Zeitverschiebung gegenüber Österreich!)
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NÄHERE INFORMATIONEN:
Für weitere Informationen stehen unsere Wahlexpertinnen und -experten gerne zur Verfügung!
Magistrat der Stadt Villach 9500 Villach, Rathausplatz 1 T 04242 / 205, Durchwahl 3910, 3901, 3918 E wahlen@Villach.at | |