| Am 7. Juni 2009 entscheiden die Österreicherinnen und Österreicher über ihre Vertreter im Europäischen Parlament. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen von rund 500 Millionen BürgerInnen.
Europawahlen finden alle fünf Jahre statt und werden zur gleichen Zeit in allen Mitgliedstaaten der EU abgehalten. Dabei werden etwa 375 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt sein. Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem Ministerrat europäischer Gesetzgeber, übt die demokratische Kontrolle über die EU-Institutionen aus und entscheidet über den EU-Haushalt.
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, als EU-Bürger oder als Auslandsösterreicherin in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind. |