Das Kinderbetreuungsgeld ist eine familienfördernde Maßnahme des Bundes für nach dem 1. Jänner 2002 geborene Kinder.
Anträge und Anfragen:
Kärntner Gebietskrankenkasse Zeidler-von-Görz-Straße 3, A-9500 Villach T +43(0)50 5855-4400 F +43(0)50 5855-4440 Evillach@kgkk.at
Besteht kein Rechtsanspruch auf das Kinderbetreuungsgeld nach dem Bundeskinderbetreuungsgeldgesetz (BKGG) kann das Kärntner Kinderbetreuungsgeld beantragt werden. Auf das Kärntner Kinderbetreuungsgeld besteht kein Rechtsanspruch.