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Wohnbeihilfe
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Das Land gewährt als Träger von Privatrechten auf Antrag - jedoch ohne Rechtsanspruch - den Mietern einer geförderten oder einer nichtgeförderten Wohnung in Kärnten eine Wohnbeihilfe (Allgemeine Wohnbeihilfe).

Was wird gefördert?

Das Land Kärnten gewährt monatliche Beihilfen zum Wohnungsaufwand einer geförderten oder privaten Mietwohnung

Wer ist föderungswürdig?

Förderungswürdig sind österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellte Personen die auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet werden

Wie wird die Förderung gewährt?

Gefördert wird durch Gewährung eines auf die Dauer von längstens 12 Monaten begrenzten Zuschusses zum monatlichen Wohnungsaufwand. Der Zuschuss berechnet sich als Unterschiedsbetrag zwischen der anrechenbaren und auf Grund des Einkommens zumutbaren Wohnungsaufwandsbelastung

Wann wird gefördert?

Die Wohnbeihilfe wird ab dem der Antragstellung nächstfolgenden Monatsersten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein

Sonstiges zur Gewährung der Förderung:

Die Antragstellung hat mittels der vom Amt der Kärntner Landesregierung aufgelegten Vordrucke zu erfolgen. Anträge auf Weitergewährung sind rechtzeitig vor dem Auslaufen einer Bewilligung einzubringen

Auskünfte und Infos:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 4 - Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen
Mießtaler Straße 6
9020 Klagenfurt 
T 05 0536-30442
F 05 0536-30440
E post.wohnbau@ktn.gv.at 
www.wohnbau.ktn.gv.at

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