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Wohnungsvergabe (Aufnahmeantrag)
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Beschreibung
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Sie wollen sich um eine Mietwohnung der Stadt Villach bewerben.

Die Wohnungsvergabe erfolgt unter Zugrundelegung der Richtlinien des sozial-orientierten Objektivierungsverfahrens für die Wohnungsvergabe bei der Stadt Villach.

Um eine Vormerkung und Reihung durchführen zu können, werden Sie ersucht, den beiliegenden Aufnahmeantrag vollständig und genau auszufüllen. Nur anhand dieser Unterlage ist es uns möglich, Ihre Wohnungswünsche zu berücksichtigen und die in Ihrem Falle vorliegende Dringlichkeit zu beurteilen. Wir können daher erst nach Retournierung Ihres ausgefüllten Aufnahmeantrages und der darin erbetenen Nachweise Ihr Ansuchen vormerken und weiter bearbeiten.

Bitte legen Sie die erforderlichen Nachweise in Kopie, insbesondere die Einkommensbestätigungen, Meldezettel usw., bei bestehender oder drohender Obdachlosigkeit auch die Kündigung und die Exekutionsbewilligung des Gerichtes, sofort mit der Abgabe Ihres Aufnahmeantrages vor, damit bei der Bearbeitung Ihres Ansuchens keine Verzögerung eintritt.

Wir werden uns bemühen, Ihren Vorstellungen hinsichtlich Ausstattung und Lage - wobei die Bewerbung um eine Wohnung in einer erst im Bau befindlichen Wohnanlage selbstverständlich möglich ist - gerecht zu werden.

Denken Sie daher beim Ausfüllen des Aufnahmeantrages bitte daran, dass die von Ihnen angegebene Miete, die Sie für eine Wohnung zu leisten bereit sind, zu Ihren Wünschen hinsichtlich Wohnungsgröße, Ausstattung und Komfort in einem realistischen, dem derzeitigen Mietzinsniveau entsprechenden Verhältnis stehen sollte.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass aufgrund der großen Anzahl von vorliegenden Anträgen mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen ist.

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Voraussetzungen
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Die im Vergabebereich der Stadtgemeinde Villach stehenden Mietwohnungen sind an Wohnungswerber zu vergeben, deren Bedarf nach Maßgabe dieser Richtlinien als dringlich festgestellt wurde.

Tauschwillige, die mindestens gleich große und gleichwertige Wohnungen zur Verfügung stellen, sind von dieser Regelung ausgenommen (gilt auch für einvernehmlichen Tausch).

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft, soweit nicht durch Bundes- oder Landesgesetz oder internationale Verträge Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten gleichgestellt werden. Diesen gleichgestellt werden auch Personen, deren Tätigkeit in Villach von öffentlichem Interesse ist.
  • Der Wohnungswerber bzw. die Wohnungswerberin muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Altersgrenze gilt jedoch nicht für alleinstehende Wohnungssuchende mit einem Kind und für Schwangere (Vorlage Mutter-Kind-Pass).
  • Der Wohnungswerber bzw. die Wohnungswerberin muss grundsätzlich seinen bzw. ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet von Villach haben.
  • Wohnungswerber, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Villach haben, können im Rahmen der Verfügbarkeit freier Wohnungen versorgt werden.
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Termine & Fristen
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Alle Wohnungswerber haben jährlich ihren Antrag mündlich, telefonisch oder schriftlich zu erneuern. Ansonsten erlischt die Vormerkung.
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Benötigte Unterlagen/ Dokumente
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Einkommensnachweis/e vom 1. Jänner bis 31. Dezember des Vorjahres:
  • Jahreslohnbescheinigung - Jahreslohnzettel vom Vorjahr
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Pensionsbescheid
  • Bescheid vom Sozialamt über Beihilfen
  • Arbeitslosenunterstützung (Formular des Arbeitsamtes)
  • Wochengeld / Karenzurlaubsgeld
  • Kindergeld vom Amt der Kärntner Landesregierung
  • Niederschrift vom Jugendamt über Alimente
  • Bestätigung Besuchsrecht
  • Bestätigung über Unterhaltszahlungen
  • Lehrlingsbestätigung
  • Nachweis über Stipendien bzw. Einkommen der Eltern
  • Sonstiges Einkommen
  • Einzahlungsabschnitt (bzw. bei Dauerauftrag Kontoauszug) der letzten Miete inkl. Betriebs- und Heizkosten oder
  • Miet-, Kauf- oder Dienstvertrag
  • Lageplan (Größe und Einteilung) der Wohnung
  • Scheidungsurteil
  • Vorsprache durch Dritte im Wohnungswesen – Vollmacht erforderlich
  • Nachweis über Art der Behinderung
  • Mutter-Kind-Pass (bei bestehender Schwangerschaft)
  • Delogierungsbescheid Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Sonstiges
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Art der Antragstellung
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Formular zum Online verschickenPlatzhalter



Legende
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Legende - Online-Formular zum Ausdrucken Online-Formulare, die nur ausgedruckt werden können Legende - Online-Formular im geschützten Bereich Online-Formulare im geschützten Bereich
Legende - Formular zum Online verschicken Online-Formulare, die auch online abgeschickt werden können Legende - Help-Gv-Formular Help-Gv-Formulare
Legende - PDF-Download/Formular PDF-Formulare    
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Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise
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Eine Bewertung des Ansuchens kann erst nach Vorlage bzw. Abgabe aller benötigten Unterlagen erfolgen.

Sämtliche Änderungen der Lebenssituation, die das Wohnungsansuchen betreffen, wie z. B. Verehelichung, Scheidung, Geburt, Adressänderung usw. sind sobald als möglich bekannt zugeben.

Dies gilt auch für eine Änderung der finanziellen Leistungsfähigkeit.

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Hochbau, Liegenschaften und Wohnungen, A-9500 Villach, Standesamtsplatz
T +43(0)4242 / 205-5000, F +43(0)4242 / 205-5099
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