| Sie wollen sich um eine Mietwohnung der Stadt Villach bewerben.
Die Wohnungsvergabe erfolgt unter Zugrundelegung der Richtlinien des sozial-orientierten Objektivierungsverfahrens für die Wohnungsvergabe bei der Stadt Villach.
Um eine Vormerkung und Reihung durchführen zu können, werden Sie ersucht, den beiliegenden Aufnahmeantrag vollständig und genau auszufüllen. Nur anhand dieser Unterlage ist es uns möglich, Ihre Wohnungswünsche zu berücksichtigen und die in Ihrem Falle vorliegende Dringlichkeit zu beurteilen. Wir können daher erst nach Retournierung Ihres ausgefüllten Aufnahmeantrages und der darin erbetenen Nachweise Ihr Ansuchen vormerken und weiter bearbeiten.
Bitte legen Sie die erforderlichen Nachweise in Kopie, insbesondere die Einkommensbestätigungen, Meldezettel usw., bei bestehender oder drohender Obdachlosigkeit auch die Kündigung und die Exekutionsbewilligung des Gerichtes, sofort mit der Abgabe Ihres Aufnahmeantrages vor, damit bei der Bearbeitung Ihres Ansuchens keine Verzögerung eintritt.
Wir werden uns bemühen, Ihren Vorstellungen hinsichtlich Ausstattung und Lage - wobei die Bewerbung um eine Wohnung in einer erst im Bau befindlichen Wohnanlage selbstverständlich möglich ist - gerecht zu werden.
Denken Sie daher beim Ausfüllen des Aufnahmeantrages bitte daran, dass die von Ihnen angegebene Miete, die Sie für eine Wohnung zu leisten bereit sind, zu Ihren Wünschen hinsichtlich Wohnungsgröße, Ausstattung und Komfort in einem realistischen, dem derzeitigen Mietzinsniveau entsprechenden Verhältnis stehen sollte.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass aufgrund der großen Anzahl von vorliegenden Anträgen mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen ist. |