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Die Änderung des Zulassungsscheins muss innerhalb einer Woche nach der Adressänderung durchgeführt werden. Die Adressänderung wird von den Versicherungsgesellschaften kostenlos durchgeführt, wenn Sie innerhalb der Bezirkshauptmannschaft umziehen.
Achtung: Erfolgt durch die Adressänderung der Wechsel zu einer neuen Bezirkshauptmannschaft, muss das Kraftfahrzeug abgemeldet und bei der Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft, deren Geschäftsstelle ebenfalls im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes gelegen ist, neu angemeldet werden. Die Abmeldung des Kraftfahrzeuges hingegen kann bei jeder Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaft, bei welcher das Kraftfahrzeug zugelassen ist, erfolgen.
Hinweis: Bitte nehmen Sie den Typenschein mit, da auch hier die Adressänderung von der zuständigen Versicherungsgesellschaft eingetragen wird.
weitere Informationen: help.gv.at - Kfz
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