 |
|
 |
Die Behindertenhilfe (Ktn. Chancengleichheitsgesetz) in Villach umfasst folgendes Angebot:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Ktn. Chancengleichheitsgesetz
- Zuschüsse zu Therapien und Hilfsmitteln
- Förderung der Erziehung und Entwicklung
- Fähigkeitsortientierte Beschäftigung und berufliche Eingliederung
- Unterbringung in Einrichtungen
- Beratung für Menschen mit Behinderung
- Sonstige Unterstützungsleistungen
Für Zuschüsse sind die Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder und meist eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich.
Anträge:
Sachbearbeiter der Kärntner Mindestsicherung:
| Karl Zottl: |
A - G |
T +43(0)4242 / 205-3833 |
| Elisabeth Kalin: |
H - L |
T +43(0)4242 / 205-3834 |
| Sylvia Gasser: |
M - R |
T +43(0)4242 / 205-3835 |
| Günter Wirth: |
S - Z |
T +43(0)4242 / 205-3836 | |
|
|
 |
|  |