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Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, verlangt die dortige Behörde von österreichischen Staatsbürgern - neben anderen Dokumenten - üblicherweise ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis. Das ist eine Bestätigung, dass Sie nach österreichischem Recht alle Ehevoraussetzungen erfüllen. Dieses Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate gültig.
Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie von Ihrem letzten österreichischen Wohnsitzstandesamt. Da das Verfahren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses, das der Anmeldung zur Eheschließung ("Ermittlung der Ehefähigkeit") gleicht, benötigen Sie dafür dieselben Unterlagen .
Hinweis: Da in ausländischen Heiratsurkunden die Namensführung nach der Eheschließung manchmal nicht eingetragen wird, empfehlen wir, die gewünschte Namensführung unbedingt vor der Eheschließung beim österreichischen Standesamt bekannt zu geben (sinnvoller Weise, wenn Sie sich das Ehefähigkeitszeugnis besorgen). Sie erhalten dann, wenn Sie mit der ausländischen Heiratsurkunde zurückgekehrt sind, eine entsprechende Bestätigung vom Standesamt Wien-Innere Stadt über die Namensführung.
Bitte beachten Sie weiters: Manche ausländische Heiratsurkunden werden in Österreich erst anerkannt, wenn sie überbeglaubigt oder mit einer Apostille versehen sind und - wenn es sich nicht um mehrsprachige internationale Urkunden handelt - von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sind.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Bediensteten des Standesamtes Villach.

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