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Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit.
Wenn Sie in einer Kirche heiraten, so soll durch den kirchlichen, feierlichen Rahmen eines Gottesdienstes Ihrem Entschluss zum gemeinsamen Leben ein besonderer Ausdruck verliehen werden. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Fest schön und feierlich zu gestalten. Die Kirchen erwarten aber, dass Sie sich auch wirklich zur Kirche zugehörig fühlen.
Voraussetzungen
- der Wunsch beider Ehepartner zur kirchlichen Trauung
- die Zugehörigkeit zu einer Landeskirche mindestens eines Ehepartners
- die rechtsgültige Eheschließung vor dem Standesamt der Gemeinde
Vorgehen
Nehmen Sie frühzeitig (6 Monate vor dem Fest) Kontakt auf mit dem für Sie zuständigen Pfarramt. Wenn Sie bisher noch keinen Kontakt zu den Seelsorgerinnen und Seelsorgern Ihres Wohnorts hatten, bietet eine kirchliche Trauung eine gute Gelegenheit, eine solche persönliche Beziehung aufzubauen. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger nehmen sich gerne Zeit dafür.
Die Kirche Ihrer Kirchgemeinde steht Ihnen normalerweise kostenlos zur Verfügung. Falls Sie eine Kirche wünschen, die außerhalb Ihrer Kirchgemeinde liegt, müssen Sie sich rechtzeitig darum kümmern - gewisse beliebte Hochzeitskirchen sind oft über Monate und Jahre ausgebucht.
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