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Im Allgemeinen erfolgt der Eintritt bzw. die Aufnahme in eine Glaubensgemeinschaft im Rahmen einer Tauffeier bzw. durch einen feierlichen Akt in der jeweiligen Gemeinde.
Möchten Sie Ihr Kind bzw. sich selbst taufen lassen, erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Pfarramt bzw. Sekretariat der jeweiligen Glaubensgemeinschaft, welche konkreten Voraussetzungen zu erfüllen sind, welche Dokumente für die Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft notwendig sind und ob Taufpaten und Taufpatinnen oder Zeugen und Zeuginnen vorgesehen sind.
Nach der Taufe wird dem Täufling in der Regel von der jeweiligen Glaubensgemeinschaft eine Bestätigung (z.B. in christlichen Kirchen: der Taufschein) ausgestellt.
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