Seit 15. Juni 2009 muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden, das heißt, Kinder können nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.
Für Kinder bis zwei Jahren ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses gem. § 35 Abs. 6 GebG gebührenfrei. Allerdings wird dieser Kinderpass - aufgrund der starken optischen Veränderung in den ersten beiden Jahren - nur für die Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind (egal welchen Alters) bei der Antragstellung eines eigenen Reisepasses persönlich bei uns im Stadtservice - zwecks Identitätsvergleichs - anwesend sein muss!
Bei der Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises für ein Kind ist im Fall der Scheidung der gerichtliche Beschluss der gesetzlichen Vertretungsbefugnis über die Kinder beizubringen.
Hinweis: Sollten die Kinder noch bei einem oder beiden Elternteilen miteingetragen sein, ersuchen wir auch um Vorlage der Reisepässe der Eltern, da bei einer Passneuausstellung eine Streichung aus den Reisepässen der Eltern (bzw. eines Elternteiles) von amts wegen zwingend notwendig ist. Eine Kindstreichung ist kostenlos!