| Wenn Sie die Geburt Ihres Babys beurkundet haben, sollten Sie folgende Wege erledigen:
Wohngemeinde Meldezettel (Wenn Ihr Wohnsitz in Villach ist, wird die meldebehördliche Anmeldung bereits bei der Beurkundung der Geburt im Standesamt durchgeführt).
Krankenkasse Beantragen Sie bei der zuständigen Krankenkasse die Auszahlung der Wochenhilfeleistungen unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten "Geburtsbestätigung für Wochenhilfe".
Informationen zum Thema Kinderbetreuungsgeld finden Sie unter http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/thema.html?channel=CH0568
Finanzamt Die Anträge für die Familienbeihilfe und den Mutter-Kind-Pass-Bonus (nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes) sind beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einzubringen. |