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Ihrem Kind einen Namen geben
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Familienname des Kindes

Bei österreichischer Staatsbürgerschaft erhalten eheliche Kinder den gemeinsamen Familiennamen der Eltern.

Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, erhält das Kind jenen Familiennamen, den die Eltern bei der Eheschließung für Ihre Kinder bestimmt haben. Wurde keine Namensbestimmung abgegeben, erhält das Kind den Familiennamen des Vaters.

Uneheliche Kinder erhalten den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.

Vornamen des Kindes

Beim ehelichen Kind bestimmen die Eltern einvernehmlich, beim unehelichen Kind die Mutter die Vornamen des Kindes.  

Der erste Vorname des Kindes muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen. Die Anzahl der Vornamen ist nicht beschränkt.     

Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind dürfen nicht eingetragen werden.

Hinweis
Wenn Sie Zweifel haben, ob der beabsichtigte Vorname für Ihr Kind in unseren (internationalen) Verzeichnissen angeführt ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder bringen ggf. einen Nachweis für die Gebräuchlichkeit des Vornamens zur Beurkundung Ihres Babys mit (z.B. einschlägige Literatur oder Bestätigung einer Botschaft/Konsulat über die Existenz des Vornamens).

Linkvorschläge:

Babynamen

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Standesamt, A-9500 Villach, Standesamtsplatz 1
T +43(0)4242 / 205-3900, F +43(0)4242 / 205-3999
E standesamt@villach.at, www.villach.at
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