Beim erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Wasserversorgung der Stadt Villach ist ein Ansuchen an das Wasserwerk Villach zu stellen. Dies gilt auch, wenn eine Änderung der Anschlussleitung erwünscht bzw. eine Änderung der für die Berechnung des Anschlussbeitrages maßgebenden Verhältnisse (insbesondere durch Zu- und Umbauten) vorgenommen wird.
Vor der örtlichen Durchführung der Grabarbeiten ist das Einvernehmen mit dem Wasserwerk herzustellen.
Grabarbeiten:
Die Grabarbeiten auf öffentlichem Grund dürfen nur von einer konzessionierten Firma ausgeführt werden
Pölzung:
gem. Ö-Norm B 2538, II. Teil
Sandbettung:
10 cm vor Verlegung der Anschlussleitung 10 cm nach Verlegung der Anschlussleitung
Mauerdurchführung:
bei Anschluss DN 25 (1”) bis DN 42 (6/4”) Aussparung 10/10 cm od. o 10 cm
bei Anschluss DN 50 (2”) Aussparung 12/12 cm od. o 12 cm
bei Ausschluss DN 80 Aussparung 22/22 cm od. o22 cm
bei Ausschluss DN 100 Aussparung 25/25 cm od. o25 cm
Verlegung:
der Anschlussleitung ausnahmslos durch das Wasserwerk
Wiederverfüllen:
Wiederverfülltes Material ist lagenweise einzubringen und zu verdichten
Provisorische Instandsetzung:
Mit mind. 6 cm BTS oder Kaltmischgut (nach Anordnung durch das Tiefbauamt der Stadt Villach)
Voraussetzungen
Schaffung eines Platzes für den Wasserzähler nach den Angaben des Wasserwerkes
Benötigte Unterlagen/ Dokumente
Einreichung nachstehend angeführter Unterlagen beim Wasserwerk
Antragsformular (muss unterschrieben beim Wasserwerk abgegeben werden)
Einreichplan (M = 1 : 100)
Vermessungsurkunde
Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers, wenn der Antragsteller nicht Grundstückseigentümer ist.
Ansuchen des Bauwerbers beim Tiefbauamt der Stadt Villach um Sonderbenützung von Gemeindestraßengrund
Ansuchen der bauausführenden Firma beim Tiefbauamt der Stadt Villach um Aufgrabungsbewilligung
Art der Antragstellung
Legende
Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können
Online-Formulare im geschützten
Bereich
Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können