Öffnungszeiten Passamt Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 15 Uhr Freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr
Gebühr Für die Reisepassausstellung fällt eine Gebühr von 75,90 Euro an. Die Gebühr im Zuge der Antragstellung direkt im Stadtservice zu entrichten. Zahlung mit Bankomat- und Kreditkarte möglich.
Wartezeit Passzustellung Der Reisepass wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, deshalb ist ab Antragstellung im Passamt eine Wartezeit von mindestens fünf Werktagen einzukalkulieren.
Zustellung Zugestellt wird der neue Reisepass per Rsb-Brief an die inländische Wohnadresse oder Wunschadresse (zB Arbeitsplatz) Ihrer Wahl.
 Bitte kalkulieren Sie unbedingt mindestens fünf Werktage Wartezeit ab Antragstellung im Passamt ein.
Für dringende Fälle gibt es:
- einen Notpass:
Direktaustellung, Gebühr: 75,90 Euro (kurze Gültigkeitsdauer - Einreise in die USA und Türkei nicht möglich!)
- einen 1-Tages Expresspass:
wird am nächsten Tag durch DHL-Service zugestellt, Gebühr: 220 Euro
- einen Expresspass:
Wartezeit 2-3 Werktage, Gebühr: 100 Euro
 Seit 2009 werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Sicherheitsmerkmalen auch Fingerabdrücke im Pass gespeichert.
Bitte beachten Sie:
- Der Reisepass muss persönlich im Stadtservice beantragt werden.
- Werden verlorene bzw. als gestohlen gemeldete Reisedokumente wieder aufgefunden, so sind diese, sofern ein neues Reisedokument ausgestellt wurde, unverzüglich der Passbehörde zur Entwertung vorzulegen. Eine Weiterverwendung ohne Meldung ist strafbar!
- Alle Reisepässe behalten bis zum Ende ihrer Laufzeit oder bis zu einer Neuausstellung ihre Gültigkeit.
- Die Ungültigstellung von alten Reisepässen erfolgt im Zuge der Neuausstellung.
- Generell rät das Stadtservice, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über Pass- und Visabestimmungen in den Zielländern zu informieren - etwa über die Homepage des Außenamts (http://www.aussenministerium.at/).
- Der neue Sicherheitspass kann wie bisher - unabhängig vom inländischen Wohnsitz - bei jeder Passbehörde in Österreich beantragt werden.
- Alle beizubringenden Urkunden sind im Original vorzulegen!
- Passfotos immer ohne Kopfbedeckung (auch bei Babys)!
- Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Stadtservice gerne zur Verfügung.
Auslandsösterreicher Hinweis: Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können ihren Reisepass auch bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen. Neben den allgemein benötigten Unterlagen ist ein Nachweis des Hauptwohnsitzes nach den örtlichen Gegebenheiten z.B. Meldebestätigung (nicht älter als drei Wochen) vorzulegen. Bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern, die schon länger als fünf Jahre im Ausland leben, muss zusätzlich auf der Meldebestätigung die österreichische Nationalität aufscheinen. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sollten jedoch beachten, dass es aufgrund der Überprüfung der Staatsbürgerschaft zu einer längeren Wartezeit kommen kann. Nähere Informationen: http://www.help.gv.at/. Thema: Auslandsösterreicher/Ausstellung eines Reisepasses.
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