| Für den Verkauf von pyrotechnischen Artikeln ist eine gewerbebehördliche Genehmigung erforderlich.
Die Genehmigung wird entweder bei der Erstgenehmigung oder im Zuge einer Änderungsgenehmigung erteilt. Der entsprechende Antrag ist als Formular angeführt.
Neuerung zum Pyrotechnikgesetz
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