verlauf_oben
Rathaus und Service Bürgerservice Wirtschaft Tourismus Villach für eGov Platzhalter
Platzhalter
Go
Platzhalter
Platzhalter
Logo Villach - zur Startseite
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Bild English BildItaliano
Bild Kontakt  BildHilfe
Bild Sitemap
Seite weiterempfehlen Seite drucken A A A
Platzhalter
Platzhalter
  facebook Youtube RSS
Platzhalter
pfeil_gelb Startseite > Wirtschaft > Betriebsanlagen
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
gelbes Kästchen
Platzhalter
Betriebsanlagen
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Genehmigung von Betriebsanlagen
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Änderung von Betriebsanlagen
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Betriebsanlagen für Gastgewerbe
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Auflassungen von Betriebsanlagen
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Bäderhygienegesetz
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Pyrotechnikgesetz
Platzhalter



Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter Betriebsanlagen Tabellenhintergrund Bild
Platzhalter
Unter einer gewerblichen Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung zu verstehen, die regelmäßig der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit dient.

Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet und betrieben werden wenn sie wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet sind. unter anderem

  • das Leben oder die Gesundheit von Menschen, das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte von Nachbarn nicht gefährden
  • die Nachbarn durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise nicht belästigen
  • keine nachteilige Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern herbeizuführen.

Die Belange des Arbeitnehmerschutzes werden im gewerbebehördlichen Verfahren miterledigt.

In der Regel sind neben der betriebsanlagenrechtlichen Genehmigung auch andere Bewilligungen nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschirften erforderlich. Erst nach Vorliegen des Projektes kann beurteilt werden, nach welchen Rechtsbereichen zusätzlich um Genehmigung bzw. Bewilligung anzusuchen ist oder ob die Genehmigung im Rahmen des betriebanlagenrechtlichen Verfahrens miterteilt werden kann.

Ob dies in Ihrem Fall möglich ist und nach welchen Rechtsbereichen diese Möglichkeit besteht, darüber informieren Sie kompetente Sachbearbeiter/innen beim Betriebsanlagensprechtag. Dieser Sprechtag findet jeden Dienstag von 8 bis 12 Uhr statt. Um Wartezeiten zu verhindern und eine bereits mit der Sachlage betraute Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für Auskünfte zur Verfügung zu stellen, werden telefonische Voranmeldungen empfohlen, und zwar unter Telefon 0 42 42 / 205-2200.

Platzhalter
Platzhalter
Gewerbe und Veranstaltungen, A-9500 Villach, Rathausplatz 1
T +43(0)4242 / 205-2200, F +43(0)4242 / 205-2299
E gewerbe@villach.at, www.villach.at
Werben auf www.villach.at
Copyright © 2012 Stadt Villach | Impressum | AGB
Platzhalter
Platzhalter

Bild WebCam 

Platzhalter
Veranstaltungen
Platzhalter
Stadtplan
Platzhalter
Formulare von A bis Z
Platzhalter
Elektronische Amtstafel
Platzhalter
E-Mail und Newsletter
Platzhalter
VAXi - Villacher Anruf-Sammel-Taxi
Platzhalter
Werben auf www.villach.at und im Mitteilungsblatt der Stadt Villach
Platzhalter


Platzhalter
Platzhalter