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 Startseite > Menschen > Hochzeitspaare > Namens- und/oder Adressänderung nach der Heirat
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Namens- und/oder Adressänderung nach der Heirat
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  • An- und Abmeldung des Telefons

  • An- und Ummeldung von Radio und Fernsehen

  • Anglerberechtigung

  • Arbeitgeber

  • Bank

  • Bekanntmachung der neuen Adresse und der neuen Telefonnummer

  • Fahrzeugversicherung
    Nähere Auskünfte erteilen die Versicherungsgesellschaften

  • Finanzamt

  • Gas und Strom, Fernwärme

  • Geburtsurkunden gemeinsamer als unehelich beurkundeter Kinder
    Zuständig ist das Geburtsstandesamt der Kinder

  • Grundbuch

  • Jagdkarte

  • Kabelfernsehen

  • KFZ-Zulassungsschein
    Nähere Auskünfte erteilen die Versicherungsgesellschaften

  • Krankenkasse

  • Meldezettel
    Zuständig sind die Meldeämter der Gemeindeämter bzw. Magistrate

  • Nachsendeauftrag

  • Personalausweis
    Eine Namens- und/oder Adressänderung ist dann notwendig, wenn das Dokument als amtlicher Lichtbildausweis verwendet wird.

  • Reisepass
    Eine Namens- und/oder Adressänderung ist dann notwendig, wenn das Dokument als amtlicher Lichtbildausweis verwendet wird.

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
    Die Änderung des Staatsbürgerschaftsnachweises ist nicht verpflichtend

  • Telefonbuch

  • Universität

  • Versicherung
    Nähere Auskünfte erteilen die Versicherungsgesellschaften.

  • Vollmachten

  • Waffenrechtliche Urkunde
    Die Adressänderung ist an die zuständige Abteilung der Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft bekannt zu geben. Es genügt eine schriftliche Mitteilung. Der Name in der Urkunde kann, muss aber nicht geändert werden.
  • Nähere Informationen finden Sie unter http://www.help.gv.at/

    Brautpaar. Foto: Oskar Höher

    Trauringe

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    Standesamt, A-9500 Villach, Standesamtsplatz 1
    T +43(0)4242 / 205-3900, F +43(0)4242 / 205-3999
    E standesamt@villach.at, www.villach.at
    Werben auf www.villach.at
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