An- und Abmeldung des Telefons
An- und Ummeldung von Radio und Fernsehen
Anglerberechtigung
Arbeitgeber
Bank
Bekanntmachung der neuen Adresse und der neuen Telefonnummer
Fahrzeugversicherung Nähere Auskünfte erteilen die Versicherungsgesellschaften
Finanzamt
Gas und Strom, Fernwärme
Geburtsurkunden gemeinsamer als unehelich beurkundeter Kinder Zuständig ist das Geburtsstandesamt der Kinder
Grundbuch
Jagdkarte
Kabelfernsehen
KFZ-Zulassungsschein Nähere Auskünfte erteilen die Versicherungsgesellschaften
Krankenkasse
Meldezettel Zuständig sind die Meldeämter der Gemeindeämter bzw. Magistrate
Nachsendeauftrag
Personalausweis Eine Namens- und/oder Adressänderung ist dann notwendig, wenn das Dokument als amtlicher Lichtbildausweis verwendet wird.
Reisepass Eine Namens- und/oder Adressänderung ist dann notwendig, wenn das Dokument als amtlicher Lichtbildausweis verwendet wird.
Staatsbürgerschaftsnachweis Die Änderung des Staatsbürgerschaftsnachweises ist nicht verpflichtend
Telefonbuch
Universität
Versicherung Nähere Auskünfte erteilen die Versicherungsgesellschaften.
Vollmachten
Waffenrechtliche Urkunde Die Adressänderung ist an die zuständige Abteilung der Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft bekannt zu geben. Es genügt eine schriftliche Mitteilung. Der Name in der Urkunde kann, muss aber nicht geändert werden.
Nähere Informationen finden Sie unter http://www.help.gv.at/