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Die Stadt Villach bietet für die Betreuung von bestehenden und neu erworbenen Grabstätten am Zentralfriedhof, am Waldfriedhof und am Friedhof St. Martin nachstehenden Leistungen an:
Grabpflege
Pflegeperiode: Mitte März bis Mitte November (32 Wochen)
Um eine entsprechende Grabpflege zu gewährleisten, werden innerhalb einer Pflegeperiode (witterungsbedingte Veränderungen sind möglich) standardmäßig nachfolgende Leistungen erbracht:
1 x 14-tägig Reinigung der Grabstelle 3 x wöchentlich Gießen der Blumen und der Bepflanzung 10 x jährlich Jäten der Grabstelle 3 x jährlich Scheren der Kiesflächen und Wege 3 x jährlich Kantieren der Grabeinfassungen 3 x jährlich Schneiden von Dauerbepflanzungen
Der Grabpflegeauftrag erfolgt in schriftlicher Form, da nur so die Gültigkeit des Vertrages bei Änderungen bzw. Ergänzungen bestehen bleibt. Bestattungen auf der jeweiligen Grabstelle unterbrechen die Pflegevereinbarung.
Weiters besteht die Möglichkeit von Grabpflegevorauszahlungen für mehrere Jahre, die ebenfalls schriftlich zu erfolgen haben.
Unsere Tarife:
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Netto |
MwSt. |
Brutto |
| Einzelgrüngrab |
€ 235 |
€ 47 |
€ 282 |
| Doppelgrüngrab |
€ 310 |
€ 62 |
€ 372 |
| Einzelkiesgrab |
€ 168 |
€ 33,60 |
€ 201,60 |
| Doppelkiesgrab |
€ 227 |
€ 45,40 |
€ 272,40 |
| Reihengrab |
€ 180 |
€ 36 |
€ 216 |
| Urnengrab |
€ 120 |
€ 24 |
€ 144 |
| Einzelauftrag |
nach Vereinbarung |
| Gießen inkl. MWSt. |
3 Monate: 90 Euro; 2 Monate: 68 Euro; 1 Monat: 36 Euro |
Bepflanzungs- und Sonderwünsche
Bepflanzungswünsche im Frühjahr, Sommer und Herbst sowie Sonderwünsche in Form von Gestecken, Kränzen, Bukettbeistellungen und Kerzen sind gesondert zu beauftragen und werden wie folgt verrechnet:
- die Arbeitsstunden werden auf Regiekostenbasis verrechnet
- die Blumen nach den jeweils gültigen Verkaufspreisen
- der Stundensatz beträgt derzeit EUR 34,00 (exkl. MwSt.).
Rechnungslegung
Für die standardmäßige Grabpflege erfolgt die Rechnungslegung bis 15.Jänner eines jeden Kalenderjahres im voraus. Die Kosten für die Bepflanzung als auch eventuelle Sonderwünsche sind im Grabpflegetarif nicht enthalten und werden daher gesondert am Ende des Kalenderjahres abgerechnet. Bei Vorauszahlungen wird einmalig der auf die Dauer der Grabpflege errechnete Betrag eingehoben. In diesen Betrag können eventuelle Sonderwünsche eingerechnet werden.
Wir sichern Ihnen bei allen Arbeiten eine qualitätsvolle und gewissenhafte Ausführung zu! Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder persönlich für ein Informations- bzw. Beratungsgespräch zur Verfügung.
Auskünfte: Stadt Villach - Bestattung und Friedhöfe T 04242 / 205-6213 (Frau Dobernig) bzw. 6213 (Frau Felderer) und Frau Lokantschitz, Gärtnerin, T 0664 / 82 77 653 |