Schulraum- / Sportsaal- / Sporthallen- und Sportanlagenbenützung
Beschreibung
Die Stadt Villach, Abteilung Schulen, ist zuständig für die Vermietung von Schulräumlichkeiten allgemein und Turn-/Gymnastiksälen bis 17.00 Uhr. Turn-/Gymnastiksäle von 17.00 bis 21.00 Uhr vergibt die Abteilung Sport- und Freizeitanlagen.
Voraussetzungen
Vermietung grundsätzlich nur an Schultagen Einhaltung der Schulordnung und Benützungsvorschriften Freie Kapazitäten
Gebühr/en
Zuständige Abteilung
Schulen
Beschreibung
Alle in einer Schule vorhandenen Räumlichkeiten können an Schultagen außerhalb der Unterrichtszeit bis 21.00 Uhr angemietet werden. Die Gebühr schließt die Benützung des Raumes und des vorhandenen Mobilars sowie die Reinigung mit ein. Weitere Kosten fallen nicht an - ausgenommen verursachte Schäden.