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| Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass für das Befahren der Fußgängerzone zum Zwecke der Erreichung eines privaten Abstellplatzes bzw. zur Durchführung von Ladetätigkeiten die Erteilung einer Ausnahme in Einzelfällen erforderlich ist. |
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| Die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone zum Zwecke der Erreichung eines privaten Abstellplatzes wird max. auf die Dauer von 2 Jahren erteilt. |
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| Benötigte Unterlagen/ Dokumente |
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| Antrag - vollständig ausgefüllt; Nachweis des Vorhandenseins eines privaten Abstellplatzes |
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| Legende |
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Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
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Online-Formulare im geschützten
Bereich |
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Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können |
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Help-Gv-Formulare |
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PDF-Formulare |
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| Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise |
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| Für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Befahren der Fußgängerzone für Ladetätigkeiten muss der Nachweis eines erheblichen persönlichen oder wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers vorliegen. |
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