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Die Wirtschaftsförderung der Stadt Villach hat zum Ziel, eine wachstumsfördernde, beschäftigungsschaffende sowie ökologisch verträgliche Wirtschaftsentwicklung zu sichern, die regionale Wertschöpfung anzuheben, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die zentralörtliche Funktion der Villacher Wirtschaft zu unterstützen; dies insbesondere durch
- Unterstützung bei der Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze, bei der Gründung und beim Ausbau von Unternehmen sowie bei Betriebsansiedlungen;
- Unterstützung bei der Entwicklung zentralörtlicher und überregionaler Funktionen der Villacher Wirtschaft in den Bereichen Verkehr, Handel, Tourismus und produktionsbezogene Dienstleistungen.
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| Eine Förderung kann natürlichen oder juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder Erwerbsgesellschaften, die der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten angehören, gewährt werden, wenn sich die zu fördernde Betriebsstätte in Villach befindet.
Bei Vorhaben kooperativer und infrastruktureller Art, die über den Rahmen eines Einzelvorhabens hinausgehen und für die Entwicklung des Standortes oder einer Branche von wesentlicher Bedeutung sind, können Förderungen auch an andere Institutionen gewährt werden. Eine Förderung kann an Institutionen gewährt werden, die Beratungstätigkeiten ausüben oder mit der Erstellung von Studien und wissenschaftlichen Arbeiten befasst sind.
Die für die Förderung anrechenbaren Projektkosten umfassen
- Investitionen in das Anlagevermögen.
- mit dem Projekt zusammenhängende Beratungskosten, soweit sie nicht von anderen Stellen getragen werden.
- Aufwendungen für Forschung, Entwicklung und Fertigungsüberleitung, auch dann, wenn sie nicht als Anlagevermögen aktiviert werden.
- Ausbildungskosten bei qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen und andere immaterielle Investitionen, soweit sie nicht von anderen Stellen getragen werden.
Eine Förderung wird nicht gewährt
- bei Projekten, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mit der Realisierung begonnen wurde
- bei Anschaffung von PKW und anderen privat benutzbaren Objekten
- bei Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern, Reparaturen und Ersatzinvestitionen
- für den Kauf von Grundstücken, die nicht unmittelbar betrieblich genutzt werden.
Die Förderung hat in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Stadtentwicklungskonzeptes und des Umweltschutzes zu erfolgen und soll deren Ziele aktiv unterstützen. |
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| Anfallende Kosten bzw. Gebühren |
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| Alle mit der Förderung verbundenen Kosten und Gebühren trägt der Förderungsnehmer. |
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| Der Förderantrag ist vor Beginn der Projektrealisierung zu stellen. |
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| Benötigte Unterlagen/ Dokumente |
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- Projektbeschreibung
- Aufstellung der Projektkosten und Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Planvorschaurechnung (nächste 3 Jahre)
- Jahresabschlüsse (letzte 3 Jahre)
- bei Neugründungen: Unternehmenskonzept
- evtl. Berechtigungsnachweise
- aktueller Firmenbuchauszug (in Kopie)
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| Legende |
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Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
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Online-Formulare im geschützten
Bereich |
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Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können |
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Help-Gv-Formulare |
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PDF-Formulare |
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| Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise |
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| Richtlinien zur Allgemeinen Investitionsförderung (pdf-Dokument, 64 kb)
Das Gesamtausmaß der durch die öffentliche Hand geförderten Finanzierung - einschließlich der ergänzenden Förderung durch die Stadt Villach - darf 75 % der Projektkosten nicht übersteigen. Der Förderungswerber hat den Nachweis darüber zu erbringen, dass er mindestens 25 % der anrechenbaren Projektkosten durch Eigenmittel oder nicht geförderte Kredite aufbringen kann und die Ausfinanzierung des Vorhabens unter Einschluss der beantragten Förderung gesichert ist.
Die maximale Förderungshöhe richtet sich nach den jeweils für den EWR geltenden Höchstsätzen für nicht zu notifizierende Beihilfen ("De minimis"), derzeit sind dies 200.000 Euro während dreier Jahre.
Die Entscheidung über die Förderung trifft das nach den Bestimmungen des Villacher Stadtrechtes zuständige Organ. Die Entscheidung ist dem Förderungswerber schriftlich mitzuteilen. Die Förderungszusage bedarf der schriftlichen Annahme durch den Förderungswerber. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abrechnung des Vorhabens und Nachweis der Erfüllung der sonstigen Förderungsbedingungen. Eine Auszahlung in Raten entsprechend dem Projektfortschritt ist möglich. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung durch die Stadt Villach besteht nicht. |
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