Bienen - Meldung über die Neuaufstellung von Heimbienenständen
Beschreibung
Die Neuaufstellung von Heimbienenständen von der Rasse "Carnica" ist dem Bürgermeister der Gemeinde (zuständige Abteilung: Abteilung Natur- und Umweltschutz) vom Bienenhalter unverzüglich unter Angabe des Ortes der geplanten Aufstellung und der Anzahl der Bienenstöcke anzuzeigen.
Jährlich sind bis zum 15. April alle bestehenden Bienenstände schriftlich dem Bürgermeister (zuständige Abteilung: Abteilung Natur- und Umweltschutz) bekannt zu geben.
Benötigte Unterlagen/ Dokumente
Für den Fall, dass es sich bei den Bienen nicht um die Rasse "Carnica" handelt, ist vor Neuaufstellung eine Bewilligung der Kärntner Landesregierung erforderlich.
Art der Antragstellung
Legende
Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können
Online-Formulare im geschützten
Bereich
Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können