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Einer Bewilligung der Behörde bedürfen:
- Kahlhiebe und diesen gleichzuhaltende Einzelstammentnahmen (Plenterungen) auf einer zusammenhängenden Fläche ab einer Größe von 1/2 Hektar,
- Kahlhiebe und diesen gleichzuhaltende Einzelstammentnahmen (Plenterungen), wenn die vorgesehene Hiebsfläche ohne Rücksicht auf die Eigentumsgrenzen unmittelbar an Kahlflächen angrenzt und die danach entstehende gesamte Kahlfläche 1/2 Hektar oder mehr ausmacht,
- Fällungen in Wäldern, die wegen Übertretungen des Waldeigentümers einer besonderen, durch Bescheid der Behörde angeordneten Überwachung bedürfen.
- Einzelstammentnahmen, wenn nach ihrer Ausführung weniger als 5/10 der vollen Überschirmung zurückbliebe.
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| Vollständige Unterlagen und schriftliches Ansuchen |
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| Anfallende Kosten bzw. Gebühren |
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Anfallende Kosten bzw. Gebühren:
Feste Gebühren:
- Ansuchen Euro 14,30
- Beilagen, d. s. Schriften und Druckwerke aller Art, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe beigelegt werden: für jeden festen Bogen (Papierformat A 3) Euro 3,90, jedoch nicht mehr als Euro 21,80 je Beilage
- bei Durchführung einer Verhandlung für die Verhandlungsschrift Euro 14,30.
Für den dem Verfahren beigezogenen Amtssachverständigen für das Forstwesen sind Barauslagen in der Höhe von Euro 12,-- je angefangener halben Stunde zu entrichten.
Bei Erteilung einer Fällungsbewilligung fallen keine Verwaltungsabgaben an.
Bei Ausstellung des Bescheides wird Ihnen der insgesamt zu zahlende Betrag mittels Zahlschein vorgeschrieben. Die Kosten können durch Bareinzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte entrichtet werden. |
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| Die Behörde hat über einen Fällungsantrag binnen 6 Wochen zu entscheiden. |
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| Benötigte Unterlagen/ Dokumente |
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Für die Antragstellung sind erforderlich:
Ein schriftliches Ansuchen auf Erteilung einer Fällungsbewilligung (einfache Ausfertigung) ist beim Magistrat der Stadt Villach, Natur- und Umweltschutz, einzubringen.
Dieser Antrag hat Folgendes zu enthalten:
a) das genaue Ausmaß der zur Fällung beantragten Fläche sowie Grundstücksnummer und Katastralgemeinde b) Fällungsmaßnahmen und Holzmenge c) Beschreibung (Lage des Hiebsortes, Zeitraum der Fällung, Käufer des Holzes, Schlägerungsunternehmen)
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| Legende |
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Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
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Bereich |
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abgeschickt werden können |
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