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| Betriebe, die im Einzugsgebiet der Kläranlage betriebliches Abwasser einleiten, dessen Beschaffenheit mehr als gerinfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, müssen bei der Kläranlage Villach einen Antrag auf Erteilung einer Zustimmungserklärung einbringen.
Nach der Indirekteinleiterverordnung - IEV, BGBL II 222/1998 i.d.g.F. gilt laut §1(1) diese Verordnung für die Einleitung von Abwasser, dessen Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht. |
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| Nach § 5(1) IEV ist eine Indirekteinleitung (Einleitung in einen Kanal) gemäß § 2 vor der erstmaligen Ausübung dem Kanalisationsunternehmen (beim Magistrat Villach: der Kläranlage) unaufgefordert und schriftlich mitzuteilen. Die Einleitung darf nicht ohne die Zustimmung der Kläranlage erfolgen. |
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| Anfallende Kosten bzw. Gebühren |
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| Wie im Punkt "X: Entgelte" der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt, werden für die Aufwendungen der Kläranlage je nach Abwasseranfall als Aufwandersatz ein einmaliges Entgeld in Form gestaffelter Pauschalbeträge in der Höhe von € 239,82 für Betriebe mit bis zu 5 m³/Tag, € 399,70 für Betriebe von 5 bis zu 50 m³/Tag, € 799,40 für Betriebe größer 50 m³/Tag eingehoben. Die Beträge sind inklusive 10% USt. ausgewiesen. |
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| Eine Indirekteinleitung ist vor der erstmaligen Ausübung der Kläranlage unaufgefordert und schriftlich (Antrag) mitzuteilen. |
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| Benötigte Unterlagen/ Dokumente |
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| Legende |
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Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
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Online-Formulare im geschützten
Bereich |
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Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können |
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Help-Gv-Formulare |
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PDF-Formulare |
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| Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise |
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| Achtung: Dieses Formular wird derzeit gerade überarbeitet und steht momentan nicht zur Verfügung. Bei Fragen aller Art wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Kläranlage Villach unter der Telefonnummer 04242 / 205-4511 oder Durchwahl 4500. |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
IEV - BGBL II 222/1998
Nach Eingang und erfolgter Bearbeitung des Antrages auf der Kläranlage wird Ihnen die Zustimmungserklärung mit einem Zahlschein für die Pauschalgebühr auf dem Postweg zugesandt.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter der Kläranlage unter der Telefonnummer 04242/205/4511 DW oder 4500 DW zur Verfügung. |
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