 |
|
 |
 |
|
![Platzhalter]() |
Gleichzeitig mit der Meldung der Vollendung des Vorhabens sind vom Bauleiter Bestätigungen aller mit der Ausführung des Vorhabens betrauten Unternehmer vorzulegen, aus denen jeweils hervorgeht, dass die Ausführung des Vorhabens entsprechend
- der Baubewilligung, einschließlich der ihr zu Grunde liegenden Päne, Berechnungen und Beschreibungen,
- von befugten Unternehmern unter Verwendung zulässiger Bauprodukte sowie
- nach den Bestimmungen der Kärntner Bauvorschriften erfolgte.
|
|
![Platzhalter]() |
|
 |
| Die Bestätigung des Unternehmers nach § 39 Abs. 2 der K-BO ist im Zuge der Bauvollendungsmeldung der Behörde vorzulegen. |
|
 |
| Benötigte Unterlagen/ Dokumente |
|
 |
|
 |
|
 |
 
| Legende |
 |
Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
 |
Online-Formulare im geschützten
Bereich |
 |
Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können |
 |
Help-Gv-Formulare |
 |
PDF-Formulare |
|
|
|
|
 |
| Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise |
|
 |
| Die Bestätigungen nach § 39 Abs. 2 der K-BO sind nicht beizubringen, sondern zur allfälligen Überprüfung durch die Behörde aufzubewahren, wenn es sich um Wohngebäude mit einer maximalen Höhe von 9,50 m, einer Gesamtwohnnutzfläche von höchstens 400 m², höchstens 2 Vollgeschoßen und höchstens 4 Wohnungen einschl. zu deren Nutzung erforderlichen Nebengebäuden handelt (vereinfachtes Verfahren).
Unternehmer: Baumeister, Zimmermann, Dachdecker, Installateur, Elektriker
|
|
 |
|
|
 |
|
 |
|