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Bauvollendungsmeldung
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Voraussetzungen
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Die Bauvollendungsmeldung ist nach Abschluss der Bauarbeiten der Behörde vorzulegen. Im Zuge der Bauvollendungsmeldung sind die Bestätigungen des Unternehmers nach § 39 Abs.2 der K-BO 1996 beizugeben.
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Anfallende Kosten bzw. Gebühren
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14,30 Euro
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Termine & Fristen
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Die Fertigstellung ist der Behörde binnen einer Woche schriftlich zu melden.
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Benötigte Unterlagen/ Dokumente
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Bestätigung des Unternehmers gemäß § 39 Abs. 2 der K-BO 1996
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Art der Antragstellung
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Legende - Online-Formular zum Ausdrucken Online-Formulare, die nur ausgedruckt werden können Legende - Online-Formular im geschützten Bereich Online-Formulare im geschützten Bereich
Legende - Formular zum Online verschicken Online-Formulare, die auch online abgeschickt werden können Legende - Help-Gv-Formular Help-Gv-Formulare
Legende - PDF-Download/Formular PDF-Formulare    
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Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise
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Die Bestätigungen nach § 39 Abs. 2 der K-BO sind nicht beizubringen, sondern zur allfälligen Überprüfung durch die Behörde aufzubewahren, wenn es sich um Wohngebäude mit einer max. Höhe von 9,50 m, einer Gesamtwohnnutzfläche von höchstens 400 m², höchstens 2 Vollgeschoßen und höchstens 4 Wohnungen einschl. zu deren Nutzung erforderlichen Nebengebäuden handelt (vereinfachtes Verfahren).
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Bau- und Feuerpolizei, A-9500 Villach, Rathausplatz 1
T +43(0)4242 / 205-2600, F +43(0)4242 / 205-2699
E baupolizei@villach.at, www.villach.at
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