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| Änderung einer bestehenden und genehmigten Betriebsanlage:
Eine beabsichtigte Änderung einer bestehenden und genehmigten Betriebsanlage ist unter den selben Voraussetzungen wie die Neuerrichtung genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen reicht es aus, dass beabsichtigte Änderungen der zuständigen Behörde vor ihrer Durchführung angezeigt werden.
Eine Anzeige reicht aus, wenn durch die beabsichtigte Änderung die von der Anlage bewirkten nachteiligen Auswirkungen nicht erhöht werden und keine weiteren negativen Auswirkungen zu erwarten sind. |
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| Eine genehmigte Gewerbebetriebsanlage, die innerhalb der letzten 5 Jahre betrieben wurde. |
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| Benötigte Unterlagen/ Dokumente |
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| Zur Durchführung eines Betriebsanlagenänderungsverfahrens müssen bestimmte Projektsunterlagen vorliegen. Diese sind zusammen mit dem Ergebnis einer Verhandlung an Ort und Stelle die Grundlage für die behördliche Entscheidung. Solange die erforderlichen Projektunterlagen nicht vorliegen, darf und kann die Behörde nicht entscheiden. Um Ihnen Verzögerungen bei der Bearbeitung durch unvollständige Ansuchen zu ersparen, ersuchen wir Sie, folgende Unterlagen in der erforderlichen Anzahl vorzulegen:
in 1-facher Ausführung:
- Das Ansuchen um die Änderung einer gewerbebehördlichen Betriebsanlage (Formular)
in 3-facher Ausführung:
- Die Betriebsbeschreibung (= im Formular enthalten)
- Bewilligungsbescheide in Kopie
- Falls eine Abwasserreinigungseinrichtung eingebaut wird, ist eine Beschreibung mit den Angaben über die Funktionsweise und die Dimensionierung dieser beizulegen!
- Sicherheitsdatenblätter für gefährliche und giftige Stoffe
- Wenn Sie in der Anlage mechanische Hebezeuge verwenden: Abnahmebefunde von Sachverständigen sind beizulegen
- Bei mechanischen Be- und Entlüftungsanlagen ist eine planliche Darstellung des Lüftungsverlaufes beizulegen
- Bei Einbau einer Kälte- bzw. Klimaanlage ist eine technische Beschreibung beizulegen
- Für Brandmeldeanlagen ist ein Projektplan beizulegen
- Das Abfallwirtschaftskonzept (= im Formular enthalten)
Pläne in 3-facher Ausführung:
Der maßstabgerechte Lageplan hat zu enthalten:
- die unmittelbar angrenzenden Grundstücke mit Grundstücksnummern
- die um die Betriebsanlage(n) nächstgelegenen Gebäude mit deren Nutzung (insbesondere, Kirchen, Schulen, Kindergärten, etc.)
- Verkehrswege (insbesondere die Zu- und Abfahrten zum Betriebsgrundstück)
- Abstellbereiche für Kfz, Maschinen, etc.
- Lager- und Manipulationsflächen
- Bereiche für sonstige Nutzungen
- verwendeter Maßstab
- Nordrichtung
Der maßstabgerechte Grundrissplan hat zu enthalten:
- Abmessungen von Wände(n), Tür- und Fensteröffnungen, Stiegen, Rampen, Aufzügen, sonstigen Schächten und Mauerdurchbrüchen
- Zweckwidmung der Räume
- Fluchtwege
- feste Einrichtungen
- die ortsfesten Maschinen und Geräte mit Positionsnummern
- Lage der Belüftungs-, Entlüftungs- u. Abluft- und Rauchabzugsöffnungen
- Ort der Lagerung von betriebsspezifischen Stoffen (Brennstoffe, Gase, Chemikalien, Abfallstoffe, etc.)
- Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. –anlagen
- Sonstige Nutzungen (z.B. Abstellplätze)
- verwendeter Maßstab
Es muss ein Nachweis über:
- die Größe der Belichtungsflächen und Klarsichtverglasungen
- die Größe des wirksamen Lüftungsquerschnitts der Belüftungsöffnungen
- die Hauptverkehrswege und die Fluchtwegslängen (unter Berücksichtigung der Einrichtung)
enthalten sein!
- Schnitte und Ansichten mit Bemaßung
- Lichte Raumhöhen und Gesamthöhe zur/zum Traufe/First
- Rauch- und Abgasfänge
- Ansaug-, Ausblas- und Rauchabzugsöffnungen
Weitere Möglichkeit der Antragstellung:
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| Legende |
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Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
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Online-Formulare im geschützten
Bereich |
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Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können |
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Help-Gv-Formulare |
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PDF-Formulare |
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| Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise |
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| Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung |
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